
Zwischenlösung Halsschutzregelung:
Ergänzung zur Tragpflicht des Halsschutzes im Bärner-Cup Im Bärner-Cup gilt seit dieser Saison die Verpflichtung zum Tragen eines Halsschutzes. Aufgrund von Lieferengpässen auf dem Markt kann unser Lieferant Interhockey derzeit bestimmte Modellgrößen nicht liefern. Dies führt zu einer unangenehmen Situation für alle Beteiligten. Der Bärner-Cup hat entschieden, die Tragpflicht des Halsschutzes weiterhin umzusetzen, und die Schiedsrichter sind angewiesen, deren Einhaltung zu kontrollieren und bei Verstößen entsprechende Sanktionen zu verhängen. In Einzelfällen, in denen Spieler einen Halsschutz bestellt haben, dieser aber noch nicht geliefert wurde, kann bis zum 30. November 2024 eine Übergangslösung gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Spieler vor dem Spiel eine schriftliche Bestätigung beim Schiedsrichter abgibt, die Folgendes enthält: Angaben zum bestellten Halsschutzmodell und dem entsprechenden Lieferanten. Die ausdrückliche Erklärung des Spielers, dass ihm das erhöhte Risiko des Spielens ohne Halsschutz bekannt ist und er dieses Risiko freiwillig auf sich nimmt. Ferner wird mit dieser Erklärung jeglicher Rechtsanspruch im Falle eines Schadens, der auf das Fehlen eines Halsschutzes zurückzuführen ist, ausgeschlossen. Der Spieler bestätigt diesen Haftungsausschluss mit seiner Unterschrift.